Fachverband
Mineralwolleindustrie e.V.

Nachrüstpflicht bei nicht ausreichender Dachdämmung?

Neueigentümer eines Altbaus müssen nach der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) unter bestimmten Bedingungen eine Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Dachs bis Ende 2011 nachrüsten.

21. Juli 2011

Doch gilt diese Nachrüstpflicht auch für ein Haus, das bereits eine Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke aufweist, auch wenn diese Dämmung nicht ausreichend ist, also nicht den Anforderungen der EnEV entspricht? Nein, hier besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung stellt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) in seiner neuesten Auslegung zur EnEV 2009 klar. 

In der Auslegung heißt es: "Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne des § 10 Absatz 3 oder 4 EnEV 2009, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. Die oberste Geschossdecke gilt auch als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 entspricht; davon kann bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen ausgegangen werden."

Auch wenn Geschossdecke oder Dach vielleicht schon gedämmt sind und Hausbesitzer nicht unter die Nachrüstpflicht fallen, lohnt es sich, über den Ausbau des Wärmeschutzes mit einer zusätzlichen Dämmung mit Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) nachzudenken.
Auch wenn Geschossdecke oder Dach vielleicht schon gedämmt sind und Hausbesitzer nicht unter die Nachrüstpflicht fallen, lohnt es sich, über den Ausbau des Wärmeschutzes mit einer zusätzlichen Dämmung mit Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) nachzudenken.

Hausbesitzer müssen nur dann nachrüsten, wenn weder Dach noch Geschossdecke gedämmt sind

Die Nachrüstpflicht gilt für den Fall, dass bisher überhaupt keine Dämmung vorhanden ist, also weder an der Geschossdecke noch am Dach. Wenn allerdings die oberste Geschossdecke keine Dämmung aufweist, dafür aber das Dach gedämmt ist (wenn auch unzureichend), müssen Hausbesitzer die Geschossdecke nicht nachträglich dämmen. Ebenso gilt im umgekehrten Fall - wenn also die oberste Geschossdecke nicht ausreichend, aber gedämmt ist, und das Dach nicht - keine Nachrüstpflicht.

Dachdämmung mit Mineralwolle spart bares Geld

Pflicht hin oder her - Hausbesitzer sollten sich gut überlegen, ob sie nicht doch in die Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Dachs investieren. Denn hohe Energieverluste lassen sich hier gut vermeiden. Gerade die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine der effektivsten Dämmmaßnahmen überhaupt und mit wenig Aufwand und überschaubaren Kosten zum Beispiel mit Dämmstoffen aus Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) zu realisieren. Über die Möglichkeiten der Dämmung ihres Hauses, geeignete Dämmstoffe, eine fachgerechte Ausführung und entsprechende Fördermittel von der KfW können sich Hausbesitzer bei einem Energieberater informieren.

Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT) / www.der-daemmstoff.de

Weitere Vorteile einer Dämmung mit Mineralwolle finden Sie auf unserem Dämmstoff-Portal.

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