Wegfall des Ü-Zeichens
Das bisher als Qualitätszeichen und Verwendbarkeitsnachweis verwendete Ü-Zeichen gilt in Deutschland seit Oktober 2016 nicht mehr für harmonisierte Bauprodukte.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 Rechtssache C-100/13.
- Die EU will damit Handelshemmnisse abbauen und den grenzüberschreitenden Handel in der EU stärken. Deswegen sollen sich alle Mineralwollhersteller, -händler und -verarbeiter künftig auf europaweit einheitliche Regeln verlassen können.
- Betroffen davon sind diejenigen Bauprodukte, die einheitlichen europäischen Regeln (Normen oder Europäischen technischen Bewertungen) unterliegen und deshalb mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, sogenannte harmonisierte Bauprodukte. Dazu zählt auch die Mineralwolle.
Wichtig:
Das Ü-Zeichen kann seit Oktober 2016 nicht mehr Grundlage von Ausschreibungen sein, da seine Rechtsgrundlage entfällt.