RAL Gütezeichen
Mineralwollprodukte dürfen hierzulande nur verwendet und verbaut werden, wenn sie neben den einschlägigen technischen Normen des Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzes sowohl die deutschen als auch europäischen Freizeichnungskriterien erfüllen und damit als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden. Dies wird in Deutschland durch das RAL Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ dokumentiert.
Höchste Qualität für alle Anforderungen
Welche Qualität ein Dämmstoff hat, ergibt sich aus dem Leistungsniveau des Dämmproduktes, d.h. den Eigenschaften, die für den vorgesehenen Verwendungszweck erforderlich sind, und der Sicherheit, dass die erforderliche Leistung auch erbracht wird.
Die Qualitätssicherung von Mineralwollerzeugnissen gewährleistet dem Anwender, dass die Produktqualität stimmt und in regelmäßigen Abständen sorgfältig überprüft wird.
Die Anforderungen an die Leistung von Erzeugnissen aus Mineralwolle ergeben sich u.a. aus:
- der Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit (Nachweis: Freizeichnung)
- den Qualitätsanforderungen einzelner Zulassungen
- den technischen Regeln in den Bauregellisten (in Deutschland: Bauregeliste B, Teil 1, Abschn. 1)
- den nationalen Verwendungsnormen (in Deutschland: DIN 4140)
- den Kundenanforderungen
Zuständig für Erstprüfung, Eigenüberwachung (werkseigene Produktionskontrolle), Fremdüberwachung, Wiederholungsprüfungen und die Vergabe von Qualitätszeichen für Erzeugnisse aus Mineralwolle ist in Deutschland die Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. (GGM).
Die GGM zeichnet ausschließlich Produkte mit dem RAL Gütezeichen aus, die getestet und dauerhaft überwacht werden und die deutschen Anforderungen an Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit erfüllen.
Unabhängige externe Prüfinstitute kontrollieren dazu, in Ergänzung zu den fortlaufenden werkseigenen Kontrollen, regelmäßig alle mit RAL ausgezeichneten Mineralwollhersteller.