Umsetzung der REACh-Verordnung vorbereitet

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 18. Dezember 2006 über das System für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACh = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

Die REACh-Verordnung, das neue Chemikalienrecht der Europäischen Union, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie regelt die Herstellung, den Import und das Inverkehrbringen von Stoffen, von Stoffen in Zubereitungen und von Stoffen, die beabsichtigt aus Erzeugnissen freigesetzt werden sollen.

Die Mineralwollehersteller haben in Zusammenarbeit mit dem Verband Europäischer Dämmstoffhersteller (http://www.eurima.org) die Umsetzung der REACh-Verordnung vorbereitet. Jede Firma gibt auf Anfrage Auskunft zu ihrer Produktpalette.

Dämmstoffe aus Mineralwolle sowie diesbezügliche System- und Ergänzungsprodukte sind Erzeugnisse im Sinne von Art. 3 (3) der REACH-Verordnung, denn ihre Funktion wird in erster Linie durch Form, Gestalt und Oberfläche und nicht durch die chemische Zusammensetzung bestimmt. Eine Registrierungspflicht nach der REACh-Verordnung besteht somit nicht.
Mineralwolle enthält keine Stoffe, die unter normalen und realistisch vorhersehbaren Bedingungen der Nutzung freigesetzt werden, so dass Art. 7 (1) der REACh-Verordnung keine Anwendung findet.

Nach aktuellem Kenntnisstand enthält Mineralwolle keine von Art. 57 der REACh-Verordnung erfassten Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1%. Aus diesem Grund gilt auch die in Art. 33 (1) der REACh-Verordnung enthaltene Pflicht nicht, dem Abnehmer bzw. dem Verbraucher Informationen über eine sichere Verwendung zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen beteiligen sich die Hersteller aktiv an der erforderlichen engen Zusammenarbeit mit allen Partnern der Lieferkette.

Diese Information gilt für FMI-Mitglieder.

Endfassung: 17.04.2009