EnEV-Novellierung 2009
Die Bundesregierung hat am 18.Juni 2008 den zweiten Teil ihres Klimaschutzpakets (Meseberg II) verabschiedet.
Einhellige Einschätzung von Experten ist, dass die Beschlüsse weit hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. Insbesondere durch die Einwendungen des Bundeswirtschaftsministeriums von Minister Glos wurden die ursprünglichen Vorschläge stark aufgeweicht.
Für den Gebäudebereich wurden folgende zentrale Beschlüsse getroffen (EnEV 2009):
- Neubauten müssen ab 01.01.2009 mit 30% weniger Primärenergie auskommen.
- Altbauten müssen ab 01.01.2009 im Falle einer Sanierung ebenfalls 30% weniger Primärenergiebedarf nachweisen.
- Darüber hinaus ergeben sich aus der EnEV 2009 Nachrüstpflichten, die nicht nur im Falle einer Sanierung greifen. Eigenheimbesitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Häuser vor 2002 bezogen haben, sind von diesen Nachrüstpflichten nicht betroffen.
- Der Einbau sog. Intelligenter Stromzähler wird nicht vorgeschrieben.
- Ab 2020 dürfen keine Nachtspeicheröfen mehr in Mehrparteienhäusern (mehr als 5 WE) betrieben werden.
- Schornsteinfeger kontrollieren ab 2009, ob ein Haus entsprechend der neuen EnEV-Vorgaben saniert oder gebaut wurde.
- Bauunternehmen sind in Zukunft regresspflichtig bei nachgewiesener Nichteinhaltung der EnEV-Vorschriften. Sie müssen bei Altbausanierungen und bei Neubauten schriftlich die Einhaltung der geforderten Werte bestätigen.
Die verabschiedeten Regelungen unterliegen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2009, Fassung vom 18.06.2008
(PDF-Dokument 830 kB)