Fachverband
Mineralwolleindustrie e.V.

Wegfall des Ü-Zeichens

Das bisher als Qualitätszeichen und Verwendbarkeitsnachweis verwendete Ü-Zeichen gilt in Deutschland seit Oktober 2016 nicht mehr für harmonisierte Bauprodukte.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 Rechtssache C-100/13.

  • Die EU will damit Handelshemmnisse abbauen und den grenzüberschreitenden Handel in der EU stärken. Deswegen sollen sich alle Mineralwollhersteller, -händler und -verarbeiter künftig auf europaweit einheitliche Regeln verlassen können.
  • Betroffen davon sind diejenigen Bauprodukte, die einheitlichen europäischen Regeln (Normen oder Europäischen technischen Bewertungen) unterliegen und deshalb mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, sogenannte harmonisierte Bauprodukte. Dazu zählt auch die Mineralwolle.

Wichtig:

Das Ü-Zeichen kann seit Oktober 2016 nicht mehr Grundlage von Ausschreibungen sein, da seine Rechtsgrundlage entfällt.

 

 

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