Fachverband
Mineralwolleindustrie e.V.

„Für eine erfolgreiche Beschleunigung der Gebäudesanierung fehlt derzeit noch die steuerliche Förderung“

Marie-Luise Dött MdB, Umwelt- und Baupolitische Sprecherin CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Marie-Luise Dött MdB, Umwelt- und Baupolitische Sprecherin CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Marie-Luise Dött

Marie-Luise Dött MdB, Umwelt- und Baupolitische Sprecherin CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Das energiepolitische Ziel der Bundesregierung ist, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Aktuellen Schätzungen zufolge liegt die derzeitige Sanierungsquote aber unter 1 Prozent. Mit welchen politischen Maßnahmen wollen Sie das Ziel 2050 noch rechtzeitig erfolgreich umsetzen?

Bis 2050 liegen noch 33 Jahre vor uns. Keiner kann bei diesem Zeithorizont präzise alle erforderlichen Maßnahmen vorausplanen. Wir können heute z. B. noch nicht abschätzen, welche Unterstützung wir allein durch den technologischen Fortschritt erhalten werden. Wichtig ist, dass wir uns auf den Weg machen und in kleineren, heute plan- und umsetzbaren Schritten denken, wenn es um konkrete politische Maßnahmen geht. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist finanziell gut ausgestattet und die Rahmenbedingungen für die Einzelinvestition sind verbessert worden. Für eine erfolgreiche Beschleunigung der Gebäudesanierung fehlt derzeit noch die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Für das Taktieren derer, die sie nicht haben wollen, habe ich kein Verständnis.

Energetische Sanierungsfahrpläne sind ein sinnvolles Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und können helfen, das Klimaziel 2050 zu erreichen. Wie stehen Sie zu dem „Individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP), den die dena im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt hat? Sind diese eventuell eine sinnvolle Ergänzung der ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Maßnahmen in der Bundesrepublik und sollten z.B. ab 2030 verpflichtend eingeführt werden?

Der Sanierungsfahrplan ist dann ein gutes Instrument, wenn sich der Hauseigentümer unmittelbar mit Sanierungs- und Modernisierungsplänen beschäftigt. Ich unterstütze es auch, ihn zur Grundlage bei der Bewilligung von Fördermitteln zu machen. Große Vorbehalte habe ich jedoch, wenn es darum geht, ihn ordnungsrechtlich zur Pflicht für alle Hauseigentümer zu machen, ohne dass eine unmittelbare Sanierungsabsicht besteht. Daran verdienen sonst ausschließlich die Gutachter, das Papier landet im günstigsten Fall in den Akten des Hauseigentümers und dem Klima ist kein bisschen geholfen. Der Hauseigentümer hat die Kosten und stöhnt über die sich weiter ausbreitende Staatsbürokratie. So kann man die hohe Akzeptanz für den Klimaschutz leicht gefährden.

Der Bedarf an Wohnungen ist vor allem in den Ballungsgebieten enorm: 400.000 neue Wohnungen müssten in dieser und der nächsten Legislatur jedes Jahr entstehen. Der Neubau bleibt allerdings weit dahinter zurück. Welche Maßnahmen befürworten Sie, damit mehr hochwertige neue Wohnungen gebaut werden können?

Der Wohnungsbaubedarf ist ungebrochen. Mit der Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau wurde ein wichtiger Schritt getan. Weitere müssen folgen. Wir wollen mit einem Baukindergeld jungen Familien helfen, sich den Traum vom eigenen Heim zu ermöglichen. Das entlastet den Mietwohnungsmarkt. Zusätzlich gilt, dass eine steuerliche Förderung im Wohnungsneubau stets gewirkt hat. Sie sollte daher auch jetzt wieder zum Einsatz kommen. All das greift aber nur, wenn die Kommunen wieder mehr Bauland ausweisen. Wir haben in der Bauleitplanung mit dem vereinfachten Verfahren für Bauvorhaben am Ortsrand dafür gute Voraussetzungen geschaffen.

In Deutschland ist der Bau von mehr als 1 Million Wohnungen durch Aufstockung möglich. Das hat die Studie „Wohnraumpotentiale durch Aufstockungen“ der TU Darmstadt und des Pestel Instituts ergeben. Dadurch könnte hochwertiger, moderner Wohnraum in Ballungszentren ohne zusätzlichen Flächenverbrauch wirtschaftlich erstellt werden. Allerdings verhindert eine Vielzahl an rechtlichen Hemmnissen, dass das Potential ausgeschöpft wird. Wie stehen Sie zum planvollen Aufstocken von Gebäuden?

Das Aufstocken von Gebäuden ist sicher sinnvoll, aber nicht der alleinige Schlüssel zum Erfolg. Zwischen dem identifizierten bzw. geschätzten Potenzial und dem am Ende wirklich Machbaren werden sich Lücken auftun. Trotzdem halte ich es für richtig, die rechtlichen Hemmnisse einer intensiven Prüfung zu unterziehen und wo immer es geht, sie abzubauen. Das trifft in erster Linie die Landesregierungen. Sie pochen auf ihre Zuständigkeit für die Landesbauordnungen.

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